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Die Mitgift - Ausstattung und Heiratsgut

Die Ausstattung, oder auch Mitgift genannt, ist eine besondere Form der elterlichen Unterhaltspflicht bei der erstmaligen Eheschließung des Kindes. Sie soll eine Starthilfe zur Familien- und Hausstandsgründung beim Eingehen der Ehe sein.
Die Mitgift - Ausstattung und Heiratsgut

 

Die Brautaussteuer war früher vielerorts eine Voraussetzung für die Ehe. Mittlerweile ist dieser Brauch in Europa praktisch nicht mehr vorhanden.

 

Kurze Begriffserklärung

Als Mitgift wird eine Summe Geld oder Besitz bezeichnet, den die Braut mit in die Ehe bringt, der meist von ihren Eltern oder ihrem Vater stammte. Die Aussteuer soll dem jungen Paar einen eigenen Haushalt ermöglichen. Falls der Ehemann stirbt, dient sie seiner Witwe als finanzielle Unterstützung.

 

Voraussetzung

Heutzutage muss ein Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine Ausstattung zu haben. Wichtig ist, das das Kind über kein nennenswertes eigenes Vermögen verfügt. Dabei ist das Vermögen des Ehepartners nicht relevant.

 

Umfang des Anspruches

Der Umfang des Anspruches richtet sich dabei an die Vermögensverhältnisse der Eltern. Üblicherweise wird ein Betrag in der Höhe von 25 bis 30 Prozent des Jahresnettoeinkommens der Eltern für angemessen erachtet.

 

 

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