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Die Brautaussteuer war früher vielerorts eine Voraussetzung für die Ehe. Mittlerweile ist dieser Brauch in Europa praktisch nicht mehr vorhanden.
Als Mitgift wird eine Summe Geld oder Besitz bezeichnet, den die Braut mit in die Ehe bringt, der meist von ihren Eltern oder ihrem Vater stammte. Die Aussteuer soll dem jungen Paar einen eigenen Haushalt ermöglichen. Falls der Ehemann stirbt, dient sie seiner Witwe als finanzielle Unterstützung.
Heutzutage muss ein Kind bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Anspruch auf eine Ausstattung zu haben. Wichtig ist, das das Kind über kein nennenswertes eigenes Vermögen verfügt. Dabei ist das Vermögen des Ehepartners nicht relevant.
Der Umfang des Anspruches richtet sich dabei an die Vermögensverhältnisse der Eltern. Üblicherweise wird ein Betrag in der Höhe von 25 bis 30 Prozent des Jahresnettoeinkommens der Eltern für angemessen erachtet.
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