Eine rein konfessionelle Eheschließung ist nach österreichischem Recht ungültig. So gilt die Ehe nur als rechtsmäßig, wenn das Ehepaar die standesamtliche Trauung vollzogen hat – also vor einem Standesbeamten und im Beisein von zwei Trauzeugen Ja zueinander gesagt hat. Zwei Trauzeugen müssen übrigens auch bei der kirchlichen Trauung anwesend sein.
Während der evangelischen kirchlichen Trauung bittet das Brautpaar um Gottes Segen und Beistand an guten wie an schlechten Tagen. Damit bei den Vorbereitungen alles glatt geht, solltet Ihr spätestens 6 Monate vor dem Hochzeitstermin (wenn möglich, sogar noch früher) ein erstes Gespräch mit Eurem Pfarrer oder Eurer Pfarrerin führen.
Anders als in der katholischen Kirche, können in der evangelischen Kirche auch Geschiedene getraut werden. Dies entscheidet der oder die jeweils zuständige Geistliche.
Was Ihr zur Trauung mitnehmen müsst, wird Euch Euer Pfarrer / Eure Pfarrerin sagen - hier haben wir eine erste Checkliste zusammengetragen:
bei bestehender Vorehe
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