Der Ehepartner erbt nach dem Gesetz folgenden Anteil des Nachlasses:
Dies ist so zu verstehen:
Bleibt die Ehe kinderlos, treten die Eltern die Erbreihenfolge an,
gibt es keine Eltern oder Geschwister, geht die Erbfolge auf die Großeltern über.
Diese gesetzliche Erbreihenfolge kann man nur mit einem Testament beeinflussen. Genauere Informationen bekommen Sie bei einem Notar. Die erste Rechtsauskunft ist im Normalfall kostenlos.
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