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Das Erbrecht geht mit der Eheschließung einher

Mit der Hochzeit ändert sich nicht nur der Familienstand. Die Ehe bringt auch gesetzliche und rechtliche Änderungen mit sich. So hat die gesetzliche Eheschließung auch Auswirkungen auf das Erbrecht.

Grundsätzlich gilt folgende gesetzliche Erbreihenfolge

Der Ehepartner erbt nach dem Gesetz folgenden Anteil des Nachlasses:

  • neben den Kindern ein Drittel (die Kinder erhalten zwei Drittel)
  • neben den Eltern und deren Nachkommen zwei Drittel (diese kriegen ein Drittel)
  • neben den Großeltern ebenfalls zwei Drittel (die Großeltern erben dabei ein Drittel)

 

Dies ist so zu verstehen:

Bleibt die Ehe kinderlos, treten die Eltern die Erbreihenfolge an,
gibt es keine Eltern oder Geschwister, geht die Erbfolge auf die Großeltern über.

 

Diese gesetzliche Erbreihenfolge kann man nur mit einem Testament beeinflussen. Genauere Informationen bekommen Sie bei einem Notar. Die erste Rechtsauskunft ist im Normalfall kostenlos.

 

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