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Notwendige Behördenwege und Aufgaben vor der Trauung

Auch bei einer Hochzeit werden Behördenwege und andere organisatorische Aufgaben für die Trauung notwendig. Hier findest du einen Überblick und hilfreiche Hinweise. Folgende Punkte sind vor der Hochzeit zu beachten bzw. vorzubereiten:
Behördengänge

 

alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung bereitstellen

Ihr müsst euch bei eurem zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden und das "Aufgebot" bestellen. Das "Aufgebot" ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit. Diese wird bei der Anmeldung erstellt. Macht euch auch gedanken über die zukünftige Namensführung, diese kann schon beim Angebot erklärt werden.

Voraussetzung für eine Eheschließung ist die Ehefähigkeit, d.h. beide Ehepartner müssen ehemündig (ab dem 18-Lebensjahr) und geschäftsfähig (volle Handlungs- und Geschäftsfähigkeit) sein.

Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden. Es ist ratsam sich 2 Monate vorher anzumelden.

Zur Anmeldung am Standesamt müssen grundsätzlich beide Verlobten persönlich erscheinen und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.

 

erfoderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch, deren Ausstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, oder eine der Abschrift entsprechenden Urkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis .
  • Bestätigung der Meldung (Meldezettel) oder Nachweis des Aufenthaltes (z.B. Hotelbestätigung)
  • eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade

 

wenn Sie bereits verheiratet waren

  • Heiratsurkunde/n aller früheren Ehen
  • Nachweis der Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft – Rechtskraftstempel!)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin

 

wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben

  • Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der/den Geburtsurkunde(n) noch nicht eingetragen ist)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes der Kinder

 

Kosten

Je nach Anzahl der erforderlichen Dokumente variiert die Höhe der Kosten. Alle Gebühren – auch für die Durchführung der Trauung und für die Heiratsurkunde(n) – sind bereits bei der Anmeldung der Eheschließung zu entrichten.

  • Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit: 13,20 Euro
  • Durchführung der Trauung: 5,45 Euro
  • Ausstellung der Heiratsurkunde: je 8,70 Euro

 

Klärung der Namensführung in der Ehe

Es gibt folgende Möglichkeiten der Namensführung

  • Gemeinsamer Familienname
    entweder kann der Name des Mannes oder der Frau zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt werden.)
  • Gemeinsamer Familienname mit Möglichkeit eines Doppelnamens für eine Person
    Jener Ehepartner dessen Familienname nicht gemeinsamer Familienname geworden ist, ist berechtigt, einen Doppelnamen zu führen.
  • Getrennte Namensführung
    Der Ehepartner und die Ehepartnerin können jeweils den eigenen Namen beibehalten.

 

Trauzeugen oder Trauzeuginnen fragen und festlegen

In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn zwei Personen verschiedenen Geschlechts vor einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin unter Beisein von zwei Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen gesetzmäßig ihren Willen erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

Bei der Eheschließung müssen mindestens zwei Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen (es können auch mehr sein) anwesend sein.

Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis
  • Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet –
    oder, es wird ein Dolmetscher bzw. eine Dolmetscherin eingesetzt


Am Tag der Trauung müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen. Sowohl das Brautpaar als auch die Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen .  müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Denken Sie daher daran, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.

 

Sonderurlaub dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin melden

Der Arbeitnehmer hat bei Vorliegen sonstiger wichtiger Gründe, die seine oder ihre Person betreffen, wie zum Beispiel eine Heirat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine verhältnismäßig kurze Zeit.

 

eventuell Ehevertrag abschließen

Falls die Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht einverstanden sind, haben sie in beschränktem Rahmen die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere vertragliche Grundlage zu geben.

Bei einer späteren Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angespart wurden. Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann ein Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein. Eheverträge müssen grundsätzlich in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden. Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich (vor und nach der Eheschließung).

Folgendes kann in einem Ehevertrag beispielsweise nicht geregelt werden

  • Auf den Anspruch auf Aufteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen (insbesondere der Ehewohnung) kann im Voraus nicht rechtswirksam verzichtet werden.
  • Für die aufrechte Ehe kann ein gänzlicher wechselseitiger Verzicht auf Unterhalt nicht vereinbart werden. Falls dieser Verzicht für den nachehelichen Unterhalt vereinbart wird, ist eine solche Vereinbarung im Fall der Sittenwidrigkeit nichtig.
  • Vereinbarungen über Obsorge und Unterhalt gemeinsamer Kinder sind bloße Absichtserklärungen. Ihnen kommt im Fall der Scheidung keine verbindliche Wirkung zu.


Eheverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand) angepasst werden.

 

Weitere Artikel zum Thema Recht und Religion und zum Thema Verlobung.

 

Weitere Infos: www.help.gv.at

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