Ihr müsst euch bei eurem zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden und das "Aufgebot" bestellen. Das "Aufgebot" ist die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit. Diese wird bei der Anmeldung erstellt. Macht euch auch gedanken über die zukünftige Namensführung, diese kann schon beim Angebot erklärt werden.
Voraussetzung für eine Eheschließung ist die Ehefähigkeit, d.h. beide Ehepartner müssen ehemündig (ab dem 18-Lebensjahr) und geschäftsfähig (volle Handlungs- und Geschäftsfähigkeit) sein.
Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin vorgenommen werden. Es ist ratsam sich 2 Monate vorher anzumelden.
Zur Anmeldung am Standesamt müssen grundsätzlich beide Verlobten persönlich erscheinen und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
wenn Sie bereits verheiratet waren
wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben
Je nach Anzahl der erforderlichen Dokumente variiert die Höhe der Kosten. Alle Gebühren – auch für die Durchführung der Trauung und für die Heiratsurkunde(n) – sind bereits bei der Anmeldung der Eheschließung zu entrichten.
In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn zwei Personen verschiedenen Geschlechts vor einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin unter Beisein von zwei Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen gesetzmäßig ihren Willen erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Bei der Eheschließung müssen mindestens zwei Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen (es können auch mehr sein) anwesend sein.
Am Tag der Trauung müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen. Sowohl das Brautpaar als auch die Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen . müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Denken Sie daher daran, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.
Der Arbeitnehmer hat bei Vorliegen sonstiger wichtiger Gründe, die seine oder ihre Person betreffen, wie zum Beispiel eine Heirat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für eine verhältnismäßig kurze Zeit.
Falls die Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht einverstanden sind, haben sie in beschränktem Rahmen die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere vertragliche Grundlage zu geben.
Bei einer späteren Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe erstanden oder angespart wurden. Um einen Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann ein Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein. Eheverträge müssen grundsätzlich in Form eines Notariatsaktes abgeschlossen werden. Der Abschluss eines Ehevertrages ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt möglich (vor und nach der Eheschließung).
Eheverträge sollten von Zeit zu Zeit auf die aktuellen Lebensumstände (Änderungen in der Berufstätigkeit, in den Einkünften, im Familienstand) angepasst werden.
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