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Grundsätzlich haben die zukünftigen Eheleute die Möglichkeit einer gemeinsamen Namensführung (Familiennamens - mit der Möglichkeit eines Doppelnamens) oder einer getrennten Namensführung.
Bei einer gemeinsamen Namensführung wird der Nachname des Mannes oder der Frau als gemeinsamer Nachname bestimmt. Jener Ehepartner, dessen Namen nicht zum gemeinsamen Nachnamen geworden ist, hat die Möglichkeit einen Doppelnamen zu führen. Die Kinder erhalten jedoch den gemeinsamen Familienname.
Bei ein einer getrennten Namensführung behalten beide Ehepartner ihre ursprünglichen Namen. Allerdings muss dann bestimmt werden welchen Namen die Kinder tragen werden, da diese entweder den Namen des Vaters oder der Mutter erhalten können.
Hat sich das Brautpaar für einen Namenswechsel entschieden, fällt nach der Hochzeit einiges an Bürokratie an. Der Akt der Namensänderung ist an sich ist mit wenig Aufwand verbunden. Die Namensbestimmungserklärung kann bei der Anmeldung der Eheschließung eingereicht werden, oder sie wird spätestens bei der Trauung vom Standesbeamten entgegengenommen. Dieser ist dazu berechtigt, diese Erklärung zu beurkunden.
Damit wäre der rechtliche Teil der Namensänderung abgeschlossen, doch nun heißt es alle notwendigen Personen und Institutionen über den Namenswechsel zu informieren. Dabei sind Verwandte, Freunde und Bekannte, die es noch nicht wissen, schnell informiert. Aber neben den Liebsten müssen alle rechtlichen Dokumente wie beispielsweise Pass, Führerschein, E-Card geändert werden und Arbeitgebern, Banken und Versicherungen informiert werden.
Ihr könnt die Checkliste für die Namensänderungen auch hier in übersichtlicher Form herunterladen und/oder ausdrucken: Checkliste Namensänderung
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