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Der Ehevertrag

Beim Begriff Ehevertrag scheiden sich die Geister – für die einen ist es eine praktische Absicherung um im Fall der Fälle Streit zu vermeiden, für die anderen ist er schlichtweg unromantisch.

 

Heutzutage ist der Ehevertrag ein viel diskutiertes Thema - und gar nicht mehr so unüblich. Natürlich will man nicht an eine Trennung denken, wenn man gerade seine Liebe vor allen Freunden und Verwandten feiert und ganz klar JA zu seinem Partner sagt. Dennoch solltet Ihr euch gemeinsam überlegen, ob ihr nicht trotzdem zur Sicherheit einen Ehevertrag schließen möchtet.

Im österreichischen Recht gilt das Prinzip der Güter- trennung (mehr dazu findest du bei Ehegüterrecht). Solltet ihr mit diesen Regelungen nicht einverstanden sein und zum Beispiel eine Gütergemeinschaft wünschen, könnt ihr das ebenso vertraglich regeln.

Meist ist es im Fall einer Scheidung auch nicht mehr möglich, genau festzustellen, wer welches Vermögen in die Ehe eingebracht hat bzw., welche Güter und Ersparnisse während der Ehe entstanden sind. Gerade in diesem Punkt kommt es oft zu nervenaufreibenden Auseinandersetzungen. Wie ihr euer Vermögen aufteilt, kann in einem Ehevertrag klar geklärt werden. Dabei gibt es jedoch Angelegenheiten, die nicht verbindlich geregelt werden können. Dazu gehören:

  • Vereinbarungen über Sorgerecht und Unterhalt für gemeinsame Kinder
  • gänzlicher und gegenseitiger Verzicht auf Unterhaltszahlungen
  • Verzicht auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchvermögens

Werden diese Punkte in den Ehevertrag aufgenommen, werden sie als Absichtserklärungen und im Fall der Scheidung als nicht verbindlich eingestuft.

Aber keine Sorge - ihr müsst euch nicht schon während der Hochzeitsvorbereitungen Gedanken darüber machen: Ein Ehevertrag kann auch noch nach der Hochzeit selbst abgeschlossen werden.

Ein Ehevertrag ist übrigens nur dann gültig, wenn er von einem Notar beglaubigt wurde - dieser kann euch auch weitere Informationen zum Eherecht geben. Um top informiert in die Ehe zu gehen nehmen viele Paare eine Rechtsberatung vor der Ehe in Anspruch.

 

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Quelle: www.help.gv.at
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