Im österreichischen Eherecht gilt das Prinzip der Gütertrennung. Das bedeutet, dass ihr beide in Besitz des in die Ehe eingebrachten oder während der Ehe erworbenen Vermögens (auch Erbe und Schenkungen) bleibt - auch im Fall einer Trennung. Jeder von euch verwaltet also das jeweils eigene Hab und Gut bzw. die jeweils eigenen Schulden auch nach der Eheschließung selbst.
Im Ehegüterrecht werden hingegen „die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehepartner zum gemeinsamen Vermögen" geregelt - also wie der während der Ehe erworbene Besitz behandelt wird.
Das Gesetz unterscheidet zwischen ehelichem Gebrauchsvermögen und ehelichen Ersparnissen.
Als eheliches Gebrauchsvermögenwerden alle beweglichen und unbeweglichen Gegenstände verstanden, die während der Ehe Eurem Gebrauch dienen. Dazu zählen:
Zu den ehelichen Ersparnissen gehören Sparbücher, Kunstsammlungen und andere Wertanlagen.
Das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse werden bei Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe aufgeteilt. Mehr Infos zum Ehegüterrecht kann euch ein Anwalt oder Notar geben.
Übrigens: wenn ihr euch mit den Bestimmungen des Ehegüterrechts nicht wohl fühlt oder Streit vermeiden wollt, könnt Ihr eine eventuelle Aufteilung Eures Vermögens auch durch einen Ehevertrag ganz klar regeln. Damit rechtliche Fragen vor der Heirat geklärt werden können und ihr gut informiert in die Ehe gehen könnt bieten viele Rechtsanwälte und Beratungsstellen Rechtsberatung vor Ehe an.
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